Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist die beglaubigte Erklärung über die Löschung der Grundschuld oder Hypothek. Sie ist erst nach der Rückführung des Darlehens möglich und wird von der finanzierenden Bank ausgestellt.
Die Löschungsbewilligung ist die beglaubigte Erklärung über die Löschung der Grundschuld oder Hypothek. Sie ist erst nach der Rückführung des Darlehens möglich und wird von der finanzierenden Bank ausgestellt.
Die Laufzeit ist abhängig von den Parametern der Finanzierung (also Sollzinssatz und Tilgung). Sie beschreibt den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.