Grundschuldzins
Der Grundschuldzins wird durch den Gläubiger eingetragen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Zwangsversteigerung alle anfallenden Kosten abgesichert sind.
Der Grundschuldzins wird durch den Gläubiger eingetragen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Zwangsversteigerung alle anfallenden Kosten abgesichert sind.
Mit der Grundschuldbestellung stimmen die Eigentümer der Belastung ihres Objektes zu. Sie wird beim Notar vorgenommen.
Die Grundschuld steht in Abteilung 3 des Grundbuchs und beschreibt die Sicherheit für die Bank. Diese tritt dabei als Gläubiger auf. Die Grundschuld ist abstrakt und bleibt somit auch bestehen, wenn keine aktive Forderung mehr vorliegt. Um die Grundschuld aufzuheben, muss sie kostenpflichtig gelöscht werden. Sie kann jedoch auch weiter stehen bleiben, ohne, dass dadurch [...]
Das Grundbuch wird beim jeweiligen Amtsgericht geführt und ist ein öffentliches Register. Jeder mit einem begründeten Interesse kann Einsicht nehmen. Es verzeichnet Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
Banken sichern sich durch mehrere Grundstücke oder Immobilien ab, indem sie eine Globalgrundschuld auf die jeweiligen Objekte eintragen.
Als Gesamtschuldner gelten diejenigen Personen, die gemeinsam ein Darlehen aufnehmen und demnach für das Darlehen und alle Kosten und Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch haften.