Erwerbsnebenkosten
Erwerbsnebenkosten sind die Kosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Grunderwerbssteuer, Notargebühren und die eventuell anfallende Maklercourtage.
Erwerbsnebenkosten sind die Kosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Grunderwerbssteuer, Notargebühren und die eventuell anfallende Maklercourtage.
Der Eigentümer eines Hauses muss nicht gleichzeitig der Eigentümer des Grundstücks sein. Läuft das sogenannte Erbbaurecht auf das Grundstück, kann dieses vom Hauseigentümer bebaut werden. Als Ausgleich fällt ein Erbbauzins an, der jährlich an den Eigentümer des Grundstücks gezahlt werden muss. Das Erbbaurecht ist meist öffentlich, kann aber auch privat sein.
Eine Einliegerwohnung ist eine separate Wohnung, die sich im Gebäude des Eigentümers befindet. Sie verfügt stets über eigene Sanitäranlagen und eine Küche.
Eine Immobilie befindet sich in Eigennutzung, wenn der Eigentümer diese selbst bewohnt.
Als Eigenleistung werden Arbeiten beschrieben, die vom Kunden selbst verrichtet werden können. Es handelt sich also um den Wert, der eingespart wird, da kein Handwerker engagiert wird. Der Kunde muss dabei die Materialkosten selbst aufbringen. Es handelt sich also um den Wert der eigenen Arbeitsleistung.
Das Eigenkapital setzt sich aus den liquiden Mitteln zusammen, das in die Finanzierung eingebracht werden soll, also dem Vermögen, das zur Verfügung steht. Darunter fallen beispielsweise: Bargeld Guthaben auf Bankkonten Wertpapiere Bausparguthaben
Eine Eigenheimzulage ist ein bayerischer, staatlicher Zuschuss für Eigentumswohnungen oder -häuser in Eigennutzung.
Der effektive Jahreszins beschreibt die Kosten eines Darlehens für ein Jahr. Neben den Zinsen werden alle anfallenden Kosten ausgewiesen, wie beispielsweise die Grundschuldbestellungsgebühren. Als Vergleichsmaßstab empfiehlt sich der Sollzins, da dieser sich nur auf die tatsächliche Darlehensverzinsung bezieht.