In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Die Bescheinigung wird benötigt, um einen Eigentümerwechsel im Grundbuch zu vollziehen.
In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Die Bescheinigung wird benötigt, um einen Eigentümerwechsel im Grundbuch zu vollziehen.