Der Grundschuldzins wird durch den Gläubiger eingetragen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Zwangsversteigerung alle anfallenden Kosten abgesichert sind.
Der Grundschuldzins wird durch den Gläubiger eingetragen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Zwangsversteigerung alle anfallenden Kosten abgesichert sind.